Praxisorganisation
Unsere Praxis bietet einige Besonderheiten gegenüber der üblichen kassenärztlichen Versorgung.
Terminplanung
Wir vergeben Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Bedingt durch die aufwändigen Untersuchungen und Behandlungen können wir leider keine offene Sprechstunde anbieten. Aktuell vereinbaren wir Termine innerhalb folgender Intervalle:
Öffnungszeiten ab 04. Oktober 2023
Montag: |
09:00 - 12:00 |
14:00 - 18:00 |
Dienstag: |
09:00 - 12:00 |
14:00 - 18:00 |
Mittwoch: |
09:00 - 12:00 |
14:00 - 18:00 |
Donnerstag: |
09:00 - 12:00 |
14:00 - 18:00 |
Freitag: |
09:00 - 13:00 |
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Wir nehmen uns für jeden Termin sehr viel Zeit. Daher ist es nur selten möglich, mit Beschwerden direkt unsere Praxis aufzusuchen.
Bitte nehmen Sie vorher telefonisch Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin. Sie ersparen sich unnötige Fahrten und Wartezeiten
und kommen in den Genuss einer ausreichenden Behandlungszeit.
Aktuell bestehen sowohl für erste Vorstellungen als auch für Folgetermine Wartelisten. Leider nehmen vereinzelt Patient*innen vereinbarte Termine nicht wahr, ohne uns darüber vorher zu informieren. Dieser Umstand führt leider dazu, dass wir für nicht abgesagte Ausfälle ein Ausfallhonorar in Höhe von 60,00 Euro je 30-Minuten berechnen müssen. Daher die Bitte: Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie ihn bitte mindestens 24 Stunden vorher ab.
Für die erste Vorstellung vereinbaren wir einen Termin von 60 Minuten, um ausführlich Ihre Beschwerden zu besprechen und zu untersuchen. Für die folgenden Behandlungstermine vereinbaren wir im Regelfall 30 Minuten. Bei Bedarf und wenn Sie länger als 3 Monate nicht mehr vorstellig waren, planen wir lieber etwas mehr Zeit ein und reservieren Ihnen 60 Minuten.
Osteopathische Untersuchungen sind sehr ausführlich, die Behandlungen zeitintensiv. Im Regelfall sind mehrere Behandlungen bis zur Linderung nötig.
Rechnung
Unsere Behandlungen werden nicht mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.
Bei uns sind alle Patient*innen Privatpatient*innen und damit selbst Rechnungsempfänger*in.
Bei der Abrechnung von ärztlichen Leistungen sind wir an die GOÄ (= Gebührenordnung für Ärzte) gebunden. Dieser Katalog an Leistungen und die zugehörenden Preise wurden am 12. November 1982 in seiner aktuell gültigen Fassung durch den Gesetzgeber verkündet. Eine Anpassung der Gebühren, die seinerzeit festgelegt wurden, erfolgte im Jahr 2001, als festgelegt wurde, dass "11,4 Pfennige auf 5,82873 Cent" umgestellt werden. Eine Anpassung der grundsätzlichen Gebühren an die Inflation und ähnliche Kostensteigerungen oder die Anpassung an moderne Diagnostik- und Therapieformen fand bisher nur unzureichen bzw. überhaupt nicht statt, so dass bereits seit 2005 von der Bundesärztekammer eine grundlegende Reform angemahnt und seither erarbeitet wurde. Es werden daher viele ärztliche Leistungen nicht oder nur unzureichend in der Gebührenordnung abgebildet. Osteopathische Leistungen findet man in der derzeit gültigen Fassung der Gebührenordnung nicht. Um auch solchen nicht explizit erfassten Leistungen gerecht zu werden, wurde die Abrechnung im § 6 der Gebührenordnung als "Analogleistung" definiert. Hier muss keine Inhaltsgleichheit zu originären Abrechnungsziffer vorliegen, sondern ein analoger (Zeit-)Aufwand, der die Gebühren in gleicher Höhe rechtfertigt. Weiterhin wurde festgelegt, dass abhängig vom Aufwand der Grundbetrag in der Gebührenordnung mit einem "Steigerungsfaktor" multipliziert wird, um den Aufwand widerzuspiegeln. Dabei entspricht der durchschnittliche Erlös dem 2,3fachen der in der GOÄ veröffentlichten Gebühr, bei zeitlichem oder auf Grund des Schwierigkeitsgrades erhöhtem Mehraufwand mit anzugebender Begründung dem 3,5fachen.
Osteopathische Leistungen sind nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten und werden auch beim Vertragsarzt nicht wie
allgemeine medizinische Leistungen über die kassenärztliche Vereinigung abgerechnet.
Als Maßnahme der "alternativen Behandlungsmethoden" ist eine Abrechnung direkt mit den Patient*innen vorgesehen - auf der Basis eines
Behandlungsvertrages, der im Kassenwesen als "individuelle Gesundheitsleistung (IGeL)" bezeichnet werden. Verglichen mit anderen
Maßnahmen besteht jedoch seitens vieler gesetzlicher Krankenversicherungen die Anerkennung der Osteopathie und im Rahmen eines Zuschussverfahrens
beteiligen sich manche Krankenkasse an der Rechnung. Dies ist sowohl in der Art und Weise als auch der Höhe der Beteiligung von der jeweiligen
Versicherung abhängig. Wir empfehlen daher, bereits vor Behandlungsbeginn den Kontakt mit Sachbearbeiter*innen der Krankenkasse zu suchen und die Modalitäten zu klären.
Die häufig gestellte Frage, wie teuer eine osteopathische Behandlung effektiv wird, lässt sich auf Grund des vergleichsweise hohen Zeitaufwandes - sowohl in der Aus- und Weiterbildung als auch in der Diagnostik und Therapie des Patienten - nur schwer einheitlich beantworten. Zu einer osteopathischen Behandlung gehören immer ein ausführliches Gespräch über die Vorerkrankungen, bisherige Diagnostik und Therapie, durchgeführte Operationen und einzunehmende Medikamente. Unterstützend für dieses Gespräch haben wir einen Standard-Fragebogen, den die Patient*innen zu Beginn der Behandlung so genau wie möglich ausfüllen sollte. Probleme und Unklarheiten werden im Erstgespräch dann ausführlich besprochen.
Neben der Vorgeschichte der Patient*innen widmen wir einen großen Teil des ersten Termins der Klärung, welche Beschwerden vorliegen, welche Maßnahmen oder Tätigkeiten die Beschwerden verschlimmern oder verbessern. Hier ist das vordergründige Ziel herauszufinden, ob das geschilderte Beschwerdebild vorwiegend auf einem Strukturschaden beruhen könnte, bei welchem weiterführende - zumeist bildgebende - Diagnostik notwendig wird, oder ob im Vordergrund Störungen in der Funktion des Körpers stehen, die der osteopathischen Behandlung zugängig sind. Neben diesen Funktionsstörungen können selbstverständlich auch Strukturschäden bestehen, die aber nicht zwingend sofort erkannt und behandelt werden müssen. Beispielsweise ist die klassische Diagnose "Bandscheibenvorfall" häufig im Kernspintomogramm zu erkennen, doch nur selten besteht die Notwendigkeit, diesen auf dem Wege einer Operation zu behandeln. Hier kann die osteopathische Behandlung in Verbindung mit Physiotherapie und/oder Rehasport die Beschwerden lindern.
Im Anschluss an das ausführliche Erstgespräch erfolgt eine Untersuchung des gesamten Körpers, um nicht nur die Funktionsstörungen im Bereich des schmerzhaften Segmentes zu erfassen, sondern evtl. bislang stumme Funktionsstörungen zu finden, die Auswirkungen auf das Beschwerdebild haben können. Die Untersuchung stützt sich dabei nicht ausschließlich auf das Skelett-Muskel-System, sondern schließt auch die Organe und das Nervensystem mit ein. Orientierend wird diese Untersuchung auch an jedem Behandlungstag wiederholt, um herauszufinden, welche Behandlung zum Termin die sinnvollste darstellt.
Auch die Behandlungen sind zum Teil sehr zeitaufwändig, insbesondere, wenn an mehreren Körperteilen und in unterschiedlichen Körpersystemen behandelt werden muss.
Wenn man alle diese einzelnen Leistungen nach der GOÄ abrechnet, entstehen aufwands- und zeitabhänig Kosten für eine Erstbehandlung im Bereich zwischen 120 und 170 Euro, für die Folgebehandlungen zwischen 90 und 130 Euro. Diese Bereiche sind grob orientierend und bilden ungefähr 80% der Patient*innen ab. Vereinzelt wird es immer mal wieder aufwändigere und damit höherpreisige oder auch weniger aufwändige und damit kostengünstigere Behandlungen geben. Eine Preisliste aus der Gebührenordnung für Ärzte zu erstellen und zu veröffentlichen, ist leider nicht gestattet - die aktuell gültige Gebührenordnung ist veröffentlicht und z. B. auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums zu finden. Die Abrechnung für alle Patient*innen wird individuell anhand des jeweiligen Aufwandes gestellt und kann von Behandlung zu Behandlung variieren.